Als Unternehmer sind Sie verpflichtet eine Rechnung zu schreiben:
Sie haben der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen.
Nur eine Rechnung die den obigen Bestimmungen entspricht, berechtigt den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug. Falls Sie keine ordnungsgemäße Rechnungen legen, können Sie zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden. Falls der Rechnungsaussteller nicht oder nicht richtig in der Rechnung bezeichnet wird und auch im Nachhinein nicht namhaft gemacht werden kann, kann die Abzugsfähigkeit der Zahlung als Betriebsausgabe verweigert werden. Dies soll Scheinrechnungen unterbinden.
Wie Sie sehen haben Sie um eine richtige Rechnung zu schreiben eine Menge Vorschriften zu beachten. Wollen Sie sich den ganzen Aufwand ersparen und sich ebenso nicht mit Word oder Excel Rechnungsvorlagen herum ärgern, dann erstellen Sie doch Ihre Rechnungen kinderleicht mit unserer Rechnungssoftware EasyFirma 2.
Gehen Sie keine Risiko ein sondern testen Sie in aller Ruhe EasyFirma 2 30 Tage unverbindlich und kostenlos. Falls Sie zufrieden sind können Sie im Shop eine Vollversion kaufen. Falls Sie nicht zufrieden sind, dann können Sie EasyFirma 2 wieder leicht deinstallieren.
Hier EasyFirma kostenlos testen! (Dateigröße ca. 30MB)
Versionen und Funktionen | Preise | Blog | Support & FAQ | Kontakt