Wenn Sie sich erst kürzlich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig gemacht haben, dann schrecken Sie möglicherweise davor zurück, Gutschriften auszustellen und Provisionen zu vereinbaren. Schließlich klingt es nach einer ganzen Menge zusätzlicher Büroarbeit.
Und auch, wenn Sie schon länger im Geschäft sind, fragen Sie sich vielleicht, welche rechtlichen Bestimmungen Sie beim Erstellen einer Gutschrift beachten müssen.

Dabei ist eine Gutschrift nichts weiter, als eine umgekehrte Rechnung, bei der nicht Sie, sondern Ihr Kunde den Betrag erhält. Provisionen werden prozentuell berechnet, was mit unserer Bürosoftware für Windows ebenfalls einfach und bequem möglich ist.

Wann können Sie Gutschriften ausstellen?

Gutschriften sind immer dann hilfreich, wenn Ihnen beispielsweise auf einer Rechnung ein Fehler unterlaufen ist und der Kunde zu viel gezahlt hat. Gerade bei internationalen Geschäften kann es schnell passieren, dass Sie die Mehrwertsteuer fälschlicherweise berechnen und auch der Kunde dies erst nach der Überweisung bemerkt. Mit der Gutschrift können Sie ohne viel Aufwand den fälligen Betrag per Bankgutschrift verrechnen.

Auch bei Reklamationen von Seiten der Kunden sind Gutschriften – meist über Teilbeträge – eine häufige Lösung, falls Ihrem Unternehmen Nachbesserungen beziehungsweise Nachlieferungen nicht möglich sind, oder falls Ihr Lieferant nicht liefert.

Was sind Provisionen?

Betriebe und Selbstständige, die ihre Produkte über ihre Mitarbeiter oder über Unternehmenspartner vertreiben lassen, zahlen häufig für jedes zustande gekommene Geschäft Provisionen in vorher vereinbarter Höhe. Die Provision wird dabei meist anteilig berechnet, entspricht also einem bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbetrages.

Erstellen von Gutschriften und Provisionen mit EasyFirma 3 kinderleicht

Das folgende Video zeigt, wie Sie mithilfe von EasyFirma 2 professionelle und vor dem Finanzamt gültige Gutschriften und Provisionen erstellen: Wählen Sie einfach per Mausklick die Rechnungen aus, auf die Sie den Vermittlern oder Mitarbeitern eine Provision zahlen möchten. In EasyFirma 2 ist es auch möglich, einzelne Positionen der Rechnung bei der Gutschrift auszuschließen.

Video Gutschriften & Provisionen mit EasyFirma 2 erstellen

Rechtliche Grundlagen von Gutschriften

Sicherlich werden Sie sich beim Ausstellen Ihrer ersten Gutschrift fragen, ob Sie dabei auch alle rechtlichen Grundlagen einhalten. Denn natürlich gibt es Pflichtangaben, die Sie aufführen müssen, damit die Gutschriften vom Finanzamt akzeptiert werden. Diese Anforderungen stimmen mit denen für Rechnungen überein. EasyFirma 3 arbeitet mit bewährten Vorlagen, die alle Pflichtangaben enthalten und damit auf jeden Fall rechtsgültig sind und somit zum Abzug der Vorsteuer berechtigen. Hier finden Sie ein Muster unserer Gutschrift Vorlage.

Bei Gutschriften ist es allerdings wichtig, dass Ihr Kunde mit dieser Art der Abrechnung einverstanden ist. Widerspricht der Empfänger nämlich dem enthaltenen Steuerausweis, so ist die Gutschrift nicht rechtsgültig!

Unter Deutschland §14 Abs. 2 UStG oder Österreich §11 Abs. 7 UStG erhalten Sie hierüber weitere detaillierte Informationen.

Es gibt viele gute Gründe, mit EasyFirma 3 Gutschriften zu erstellen.

NEU: EasyFirma – Online Rechnungsprogramm

Unsere Online Version ist für alle gängigen Browser und Endgeräte (Windows, Linux und Apple) nutzbar und erlaubt Ihnen ein nahtloses Wechseln zwischen der Desktop und der Online Version. 

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Gehen Sie kein Risiko ein. Testen Sie völlig unverbindlich EasyFirma 3 30 Tage ohne Einschränkungen. Entspricht EasyFirma 3 Ihren Erwartungen, können Sie mit einer Lizenz die Demo- zur Vollversion aktivieren und gleich weiter arbeiten. Alle Ihre Daten und Einstellungen bleiben selbstverständlich erhalten. Andernfalls können Sie EasyFirma 3 wieder problemlos deinstallieren.

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